Was ist ein ASA (Arbeitsschutzausschuss)? Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eine gesetzliche Vorgabe (§11Arbeitssicherheitsgesetz) für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung - unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten - zu beraten und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Mitglieder sind der Arbeitgeber (oder ein von ihm beauftragter Vertreter), Betriebsrat (wenn vorhanden), Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Die wesentlichen Aufgabenfelder sind u.a. Analysen des Unfallgeschehens bzw. arbeitsbedingter Erkrankungen, die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung und -beurteilung zu beraten und die Erarbeitung von Vorschlägen für Arbeitsschutzmaßnahmen sowie betrieblicher Arbeitsschutz-Schwerpunktprogramme.