Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im BetriebBrand- und Explosionsschutz
In vielen Gewerken sind mögliche Brände und Explosionen am Arbeitsplatz immer noch eine ernstzunehmende Gefahr. Dort, wo brennbare Stoffe verarbeitet werden oder entstehen (z. B. Lacke, Lösemittel, Holz- oder Metallstaub), muss man mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr rechnen. Maßnahmen um Brände und Explosionen zu vermeiden sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, um schwere Unfälle sowie Kosten und Ausfallzeiten zu verhindern. Der organisatorische Brandschutz ist darauf ausgerichtet, die Gefahr der Brandentstehung auf ein Restrisiko zu minimieren, die frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung sicherzustellen, die Rettung gefährdeter Personen zu ermöglichen, Brände auf einen möglichst kleinen Raum zu begrenzen sowie Folgeschäden und mögliche Betriebsunterbrechungen so gering wie möglich zu halten. Für die erfolgreiche Bekämpfung von Entstehungsbränden im Betrieb muss jeder Mitarbeiter wissen, was in solch einer Situation zu tun ist.
Was ist zu tun?
- Bestimmung der Brand- und Explosionsgefahr je nach eingesetzter/entstehender brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz und einen Maßnahmenablauf festlegen.
- Einteilung der Bereiche - Brand- und Explosionsgefahr - und deren Kennzeichnung mit Hilfe von Warnschildern.
- Veröffentlichung eines Alarmablaufes mit Fluchtwegen und Rettungsplan.
- Flucht- und Rettungswege eindeutig kennzeichnen und dort keine Gegenstände und Materialien lagern.
- Bereitstellung von Feuerlöschern (Art in Abhängigkeit des Brandgutes) in ausreichender Menge.
- Feuerlöscher regelmäßig prüfen lassen.
- Unterweisung der Mitarbeiter: Verhalten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen.
Bei Explosionsgefahr ist außerdem zu beachten:
- Ein Explosionsschutzdokument mit Zoneneinteilung wird erstellt und Schutzmaßnahmen benannt.
- Sicherheitsmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen werden regelmäßig überprüft.
Allgemeine Hinweise zum Brandschutz:
- Brennbare Stoffe entfernen bzw. sicher aufbewahren, z. B. ölige Putzlappen in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel sammeln.
- In brandgefährdeten Bereichen Zündquellen erkennen und vermeiden.
- Brennbare Stoffe nicht an Außenwänden lagern, da ein Brand von hier aus auf das Gebäude übergreifen könnte.
- Hydranten im Freien deutlich kennzeichnen und freihalten.
- Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sowie Zugänge zu Brandschutzanlagen freihalten.
- Bauliche und technische Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig halten, regelmäßig prüfen und warten.
- Brandlasten auf das absolut notwendige Minimum beschränken.
- Ablagerungen und Stäube z. B. in Zwischenböden, Lüftungsleitungen, Absauganlagen, Farbspritzständen und Lackieranlagen regelmäßig beseitigen.
Regelmäßige betriebliche Unterweisungen sind erforderlich zu:
- Ursachen der Brandentstehung und -ausbreitung,
- Verhalten im Brandfall,
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr,
- Erklärung der vorhandenen Löschmittel und -geräte, praktische Übungen (wenn möglich).
Detaillierte Informationsquellen zum Thema Brandschutz:
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ enthält umfangreiche Informationen zu:
Brandursachen
Gefährdungen durch Brände und Brandrauche
bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Feuerlöscheinrichtungen
Die aktuellste Beschreibungen zum Stand der Technik für Maßnahmen gegen Brände sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.2 beschrieben. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Betrieb davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind.
Eine Gesamtübersicht von Vorschriften, Regeln und Informationsquellen bietet die BGHM auf ihrer Internetseite