Anforderungen an die Organisation der ersten Hilfe Erste Hilfe
Erste Hilfe Organisation
Jeder kann jederzeit in eine Unfall- oder Erkrankungssituation geraten, in der umgehend Hilfe nötig ist. Kommt es dann zu einer Verzögerung im Ablauf der Rettungskette, kann diese die Dauer und Schwere von Unfallfolgen erheblich beeinflussen. Um einen reibungslosen Ablauf in Notsituationen zu gewährleisten, muss alles, was zur Ersten Hilfe gehört, gut organisiert sein. Eine mangelhafte Erstversorgung gilt es zu verhindern. Wichtige Maßnahmen sind die Organisation von Ersthelfern, Verbandkästen, etc.:
Ersthelfer
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein qualifizierter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 Beschäftigten sind im Verwaltungsbereich mindestens 5% der Mitarbeiter zum Ersthelfer auszubilden, in Produktionsbereichen sind mindestens 10% der Mitarbeiter auszubilden. Die Ausbildungsgebühren werden von der BG übernommen. Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang und ist alle 2 Jahre durch das Erste-Hilfe-Training zu aktualisieren.
Verbandkästen
Die Aufbewahrungsorte von Verbandkästen sind deutlich zu kennzeichnen, der Zugang ist stets sicher zu stellen und die Inhalte müssen regelmäßig aufgefüllt bzw. erneuert werden.
In Herstellungs-, Verarbeitungs- und damit vergleichbaren Betrieben von bis zu 20 Mitarbeitern ist ein "kleiner Verbandkasten" (DIN 13157) erforderlich, darüber hinaus ein "großer Verbandkasten" (DIN 13169). Auf Baustellen und baustellenähnlichen Einrichtungen mit bis zu 10 Mitarbeitern ist der "kleine Verbandkasten" erforderlich, darüber hinaus der "große Verbandkasten". Verbandkästen können in Sanitätsgeschäften, über Apotheken oder auch direkt von Herstellern gekauft werden.
Rettungs- bzw. Alarmplan
Ein Rettungs-/ bzw. Alarmplan ist zu erstellen, z.B. in Form eines Erste-Hilfe-Aushanges mit Ansprechpartnern, Telefonnummern und Ärzten. Der Aushang ist gut sichtbar zu plazieren.
Wichtige Information für den Notruf - die fünf W`s:
- Wo ist es passiert? Genaue Angaben über den Ort des Geschehens, z.B. Notfallort, Straße, Betriebsteil, Halle, etc.
- Was ist passiert? Kurze Schilderung des Geschehens, z.B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren.
- Wie viele Verletzte/Erkrankte? Angaben über die Anzahl der Verletzten.
- Welche Art von Verletzungen/Erkrankungen? Angaben über Art und Schwere der Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände, z. B. ungefähre Verletzungsschwere, besondere Zustände wie Bewusstlosigkeit, Schock, Atemstillstand.
- Warten auf Rückfragen! Abwarten, ob die Rettungsleitstelle weitere Angaben wünscht; legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle aus beendet wird.
Verbandbuch
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung ist in einem Verbandbuch zu dokumentieren (diese Aufzeichnungen sind datenschutzrechtlich wie Personalakten zu behandeln und 5 Jahre aufzubewahren). Die Notwendigkeit ist den Mitarbeitern zu erläutern: kommt es zum Beispiel zu Infekten in Folge einer Verletzung, muss nachgewiesen werden, dass die Erstversorgung erfolgt ist - für den Fall von Rückfragen im Rahmen der Folgebehandlung. Das Verbandbuch sollte im oder bei dem Verbandkasten verfügbar sein, um auch kleinste Verletzungen schnell und einfach eintragen zu können. Eine pragmatisches Vorgehensweise ist die Verwendung einzelner Bögen aus dem Verbandbuch.
Durchgangsarzt
Nach einem Unfall muss der Verletzte in jedem Fall zu einem Durchgangsarzt, der über die weitere Behandlung entscheidet. Die Kontaktdaten des nächsten Durchgangsarztes sollten im Betrieb bekannt gemacht werden, z. B. im Erste-Hilfe-Aushang.
Wo Durchgangsärzte zu finden sind kann über diesen Link überprüft werden.
Unterweisen zur "Ersten Hilfe".
Anhand der Rettungs-, Alarmpläne und Erste-Hilfe-Aushänge regelmäßig unterweisen und die
Unterweisung dokumentieren.
Darüber in Kenntnis setzen, dass rechtliche Konsequenzen nur bei unterlassener Erste-Hilfe-Leistung drohen.