Welche Maßnahmen sind gegen die Gefahr des Absturz zu ergreifen?Schutz vor Absturz

Absturzgefahr besteht an vielen Stellen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die jeweiligen Gefährdungen, die zu einem Absturz führen können zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei sind Faktoren wie Absturzhöhe, Abstand von Absturzkanten, Beschaffenheit des Standplatzes für die Beschäftigten und andere Einflüsse zu beachten.



Das TOP-Prinzip hilft, eine abgestufte Vorgehensweise

T - Technische Maßnahmen, die ein Arbeiten in der Höhe nicht erforderlich machen, sind grundsätzlich zu bevorzugen.

O - Organisatorische Maßnahmen, wie das Arbeiten auf Gerüsten, sind gegenüber den Absicherungen über persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) zu bevorzugen.

P - Persönliche Maßnahmen wie die Schutzausrüstung sind immer die letzte Wahl, da sie ein höheres Restrisiko für Unfälle haben als technische oder organisatorische Maßnahmen. 



Worauf kommt es bei den persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz an?

Bei den persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz unterscheidet man in drei Kategorien: Rückhaltesysteme, Arbeitspositionierung und Absturzsicherungen.

Rückhaltesysteme verhindern, dass der Mitarbeiter über eine kritische Grenze hinaus treteten kann. Hierbei besteht jedoch die Gefahr der Manipulation der Distanz und die Gefahr, dass Abstände falsch berücksichtigt werden. Das Rückhaltesystem besteht aus dem Anschlagpunkt an dem gesichert wird, dem Auffanggurt den der Mitarbeiter trägt und das Verbindungselement, mit fester Länge oder als einstellbares System.

Systeme zur Arbeitspositionierung sorgen für eine teilweise Aufhängung des Körpergewichts, das System muss immer in Kombination mit einer Absturzsicherung verwendet werden. Das System selbst ist analog einem Rückhaltesystem mit fester Länge aufgebaut.

Systeme zur Absturzsicherung bestehen aus dem Anschlagpunkt mit Anschlageinrichtung, einem 4-Punkt-Auffangurt und einem System das als Verbindungselement dient. Die Anschlageinrichtungen sind in EN 795 beschrieben. Es gibt verschiedene Lösungen: Ortsfeste Anschlagpunkte (Anker) die fest installiert sind, transportable Anschlageinrichtungen die vorübergehend z. B. an einem Balken angebracht werden, Anschlageinrichtungen die an horizontal fest installierten Führungsseilen oder Schienen angebracht werden und mobile Anschlageinrichtungen die durch ein hohes Eigengewicht halten. Als Verbindungselement dienen Y-förmige Verbindungsmittel (Bänder bzw. Seile) oder Höhensicherungsgeräte.

Die Höhensicherungsgeräte bieten den Vorteil, dass sich der Mitarbeiter während der Arbeit innerhalb eines Aktionsradius frei bewegen kann und im Falle eines Absturzes die auf den Körper wirkenden Kräfte durch Brems- und Dämpfersysteme vermindert werden. Bei den Systemen ist immer zu beachten, dass die Positionierung der Anschlageinrichtung einen Einfluss auf die Kraft hat, die auf den Mitarbeiter bei einem Absturz einwirkt. Bei einer Positionierung an der Absturzkante verlängert sich der Fallweg erheblich und damit das Risiko von Verletzungen. Besser ist eine Positionierung hinter bzw. oberhalb des Mitarbeiters. Die maximale Länge des Verbindungselements muss den Fallweg und den Bremsweg berücksichtigen. Ferner ist zu beachten, dass im Fall eines Pendelns beim Absturz Hindernisse im Pendelbereich zu schweren Verletzungen führen können, z. B. ein Pendeln gegen eine Wand oder einen Mast.



Schnelle Rettung nach Absturz muss organisiert sein!

Eine Folge eines Sturzes in eine Absturzsicherung ist das Hängetrauma. Hier ist Eile geboten um dies zu verhindern. Die Verweilzeit im Gurt wird mit einer Spanne von wenigen Minuten bis maximal 20 Minuten angegeben. Nach dieser Zeit kann das Hängetrauma eintreten, mit der Folge von Organschädigungen wegen einer schlechten Blutversorgung, einem Kreislaufkollaps, einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis hin zum Todesfall. Die Ursache hierfür ist ein Blutstau in den Beinen. Solange eine Person noch handlungsfähig ist kann sie dem entgegenwirken, durch die Bewegung der Beine oder besser noch in dem die Beine gegen einen Wiederstand gedrückt werden, z. B. eine Schlaufe am Gurt. Grundsätzlich muss die Rettung aus dem Auffangsystem schnellst möglich erfolgen und sollte geübt sein.



Die Fachinformation der BGHM Nr. 0057 gibt einen guten Überblick über das Wichtigste für unterschiedlichen Tätigkeiten und ab wann Maßnahmen zu ergreifen sind.

Weitere Angaben sind geregelt über die DGUV Vorschrift 38 § 12  und über die Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.1

Eine sehr gute Zusammenfassung von Maßnahmen zum Schutz vor Absturz auf Baustellen gem. ASR A2.1 und DGUV V 38 hat der Verband Hessischer Zimmermeister e.V. in Form eines Infoblatt erstellt.