Warum Unterweisung? Welche Arten von Unterweisung gibt es? Wie eine Unterweisung durchführen? Unterweisung

Warum werden Unterweisungen durchgeführt? 

Unterweisungen sind wichtige Bausteine im Arbeitsschutz: In persönlichen Gesprächen zwischen Vorgesetzten, Mitarbeitern sind Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz von Bedeutung sind, zu diskutieren und zu vermitteln. Vordringliches Ziel ist es, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes verstanden und akzeptiert werden. Eine angemessene und praxisgerechte Unterweisung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einbindung der Mitarbeiter im betrieblichen Arbeitsschutz und zur Entwicklung eines sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhaltens. Arbeitssicherheit hängt nicht allein von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab. Die Mitarbeiter können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden.



Wer hat die Verantwortung für die Unterweisungen?

Die Betriebsleitung hat die Gesamtverantwortung. Der oberste Chef ist verantwortlich für die sorgfältige Durchführung der Unterweisungen. Dabei ist es dem Chef freigestellt, wer mit der Durchführung der Unterweisung beauftragt wird, diese Verpflichtung kann auf Führungskräfte übertragen werden. Es ist weniger sinnvoll, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzten/-innen die Durchführung der Unterweisung allein zu überlassen. Diese sind beratend tätig, es fehlen disziplinarische Vollmachten und Weisungsrechte. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, diesen Personenkreis bei der Vorbereitung oder der Behandlung einzelner Themen zu beteiligen.



Wie wird der Nachweis bzw. die Dokumentation der Unterweisung erbracht?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Vergleichbare Pflichten ergeben sich auch nach der Biostoffverordnung. Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Unterweisende erbringen so einen Nachweis für ihre Pflichterfüllung. Die Form der Dokumentation ist grundsätzlich frei wählbar. Es sollte mindestens Folgendes dokumentiert sein:

  • Welche Inhalte wurden unterwiesen (Überschrift und so viele Details wie sinnvoll möglich darstellen)?
  • Wann wurde unterwiesen?
  • Wer wurde unterwiesen?
  • Wer hat unterwiesen?
  • Bestätigung, dass die Inhalte verstanden wurden!
  • Unterschriften von Unterwiesenen und Unterweisenden!

Eine mögliche Vorlage für die Dokumentation steht als bearbeitbare Datei zur Verfügung.



Wann wird unterwiesen und wie häufig?

Unterweisungen werden als Erstunterweisung (z. B. bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel, Einführung neuer Verfahren, Maschinen u. ä.), d. h. vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, als Wiederholungsunterweisung durchgeführt. Neben diesen regelmäßigen Unterweisungen gibt es auch noch die anlassbezogenen Unterweisungen, z. B. nach Unfällen zur Verhinderung, dass das Unfallereignis sich aus Unwissenheit wiederholt.



Wie wird unterwiesen?

Am Anfang steht die Frage, was die Mitarbeiter nach der Unterweisung wissen und umsetzen sollen. Sinnvolle und für die Mitarbeiter interessante Unterweisungen erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Sehr hilfreich ist es, sich vor der Unterweisung über den geplanten Ablauf ein Konzept zu erstellen. Betriebsanweisungen eignen sich gut als Grundlage für Unterweisungen, da sie in kurzer und prägnanter Form Sicherheits-und Gesundheitsgefährdungen mit vorgesehenen Maßnahmen aufführen.

Grundsätzlich kann die Unterweisung zu vielen Themen in einem Unterweisungstermin durchgeführt werden oder in mehreren kürzeren Terminen. Wichtig ist, dass ausreichend Zeit aufgewendet wird, die relevanten Themen zu erklären und gegebenfalls zu diskutieren. Als Hilfsmittel der Unterweisung kann neben der Betriebsanweisung jegliches andere Dokument verwendet werden, das die Themen gut veranschaulicht (Aushänge, Unterweisungshilfen der BGen, eigene Dokumentationen, etc.). Ebenso ist es möglich und sinnvoll, die Themen nicht nur theoretisch, sondern direkt an und mit den jeweiligen Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen, etc. zu unterweisen, um dies so anschaulich wie möglich zu gestalten. Bei anlassbezogenen Unterweisungen sollte der jeweilige Anlass, z. B. das Unfallereignis, so transparent wie möglich dargestellt werden. Auch hierzu ist die Unterweisung direkt vor Ort die beste Wahl.

Methodische Vielfalt bei der Unterweisung, durch Dialoge und Diskussionen, durch das Fragenstellen und durch praktische Übungen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sicherheitsgerechtes Verhalten auch täglich praktiziert wird. Wenn die Mitarbeiter nicht nur einen Vortrag erhalten, sondern aktiv eingebunden werden, z. B. durch offene Fragen zum eigenen Vorgehen und Wissen sowie durch Diskussionen zum Unterweisungsthema zwischen den Kollegen, dann steigt die Bereitschaft sich mit den Themen ernsthaft zu beschäftigen und so das angestrebte Wissen zu verfestigen.

Prüfung, ob die Unterweisung erfolgreich war



Ist die Unterweisung durchgeführt, gilt es, die angestrebten Ziele der Unterweisung auch wirklich zu erreichen. Das heißt, konsequent zu kontrollieren und nachzuverfolgen, ob die Mitarbeiter sich auch wirklich so verhalten, wie es bei der Unterweisung vereinbart wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Chefs in der Praxis zu den Unterweisungszielen stehen müssen. Sie müssen das von ihnen Geforderte vorleben. Das Dulden fehlerhaften Verhaltens wird oftmals als Zustimmung aufgefasst. Um dem entgegenzutreten, sollte Folgendes beachtet werden:

  • Arbeitsweise der Mitarbeiter beobachten.
  • Mitarbeiter auf unsichere Arbeitsweise ansprechen.
  • Gründe für fehlerhaftes Verhalten erfragen und die Ursachen möglichst schnell beseitigen.
  • Keine fehlerhaften Arbeitsweisen dulden.
  • Jeweilige Unterweisung bei Bedarf wiederholen.
  • Vorbildliche Arbeitsweisen loben.