Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellenSicherheitstechnische Betreuung
Für die sicherheitstechnische Betreuung sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen, dies ist im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich geregelt. Die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert. Details und Hinweise, wie dies im Betrieb zu organisiert werden kann, finden Sie unter Organisation Arbeitsschutz.
Die "Fachkraft für Arbeitssicherheit" (Sicherheitsfachkraft) muss berufliche und fachliche Voraussetzungen vorweisen und hat NICHT die gleiche Funktion wie der "Sicherheitsbeauftragte". Die persönlichen Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 näher beschrieben. Danach ist grundsätzlich neben einer beruflichen Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister und einer mindestens 2 Jährigen praktischen Tätigkeit in diesem Beruf eine sicherheitstechnische Fachkunde erforderlich. Sie kann in besonderen Ausbildungslehrgängen erworben werden, in denen alle Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Kompetenzen) für ein wirksames Handeln als Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt werden.
Die Berufsgenossenschaften bieten qualitätsgesicherte Lehrgänge zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde an.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten - die Fachkraft für Arbeitssicherheit trägt nicht die Verantwortung für die Arbeitssicherheit, die Verantwortung bleibt bei den Führungskräften bzw. bei dem Betriebsinhaber.
Typischen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- Beratung des Unternehmers über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel, Gestaltung von Arbeitsplätzen.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren.
- Beobachtung der Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb und auf der Baustelle.
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen.
- Anleitung und Motivivation der Beschäftigten zu sicherem Verhalten.
- Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann entweder über einen externen Dienstleister bestellt werden oder es kann ein Mitarbeiter über die zuständige Berufsgenossenschaft selber ausgebildet werden.
Die externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihre Dienstleistung u.a. im Internet an, eine einfache Suche liefert eine Vielzahl von Angeboten von großen Dienstleistern bis hin zu lokal arbeitenden selbständigen Fachkräften für Arbeitssicherheit. Eine kurze Übersicht von Verbänden, bei denen man sich erkundigen kan, sind im Menüpunkt LINKS abgebildet.
Ob eine Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters möglich ist, muss mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden. Einige Berufsgenossenschaften, wie z. B. die BGW, bieten auch Kooperationspartner hierfür an, sowohl für die Ausbildung als auch als Dienstleister für die Betreuung. Eine Rückfrage ob die zuständige BG mit Kooperationspartnern Rahmenverträge abgeschlossen hat, auf die man als versichertes Unternehmen zugreifen kann, ist möglich.
Ein Muster für einen Vertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hier hinterlegt.